Anerkennung vorgelegter Urkunden durch die Einbürgerungsbehörden der Bundesländer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie und nach welchen Kriterien bzw. Vorgaben (wie z. B. Erlasse) die Einbürgerungsbehörden der Bundesländer das Ermessen, vorgelegte Urkunden (z. B. aus Somalia oder Eritrea) anzuerkennen, ausüben (insbesondere, da die Anwendungshinweise der Bundesregierung zum Staatsangehörigkeitsgesetz vom Juni 2015 hierzu keine Handlungsvorgaben enthalten), und genügt diese Verwaltungspraxis der Länder ihrer Einschätzung nach der integrationspolitischen Bedeutung des Einbürgerungsrechts bzw. dessen Versprechen auf gleichberechtigte Teilhabe?