Anerkennung von Otto Gebauer als Botschafter Venezuelas in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Erkennt die Bundesregierung inzwischen den Vertreter des venezolanischen Parlamentspräsidenten Juan Guaidó in der Bundesrepublik Deutschland, Otto Gebauer, als Botschafter der Bolivarischen Republik Venezuela an, und wenn nicht, sieht sie im öffentlichen Auftreten Otto Gebauers gegenüber dem Frankfurt Airport und mutmaßlich weiteren Unternehmen oder Behörden (www.instagram.com/p/BylN68XopEE/?igshid=1v9gcpq7o61yi; https://twitter.com/EmbajadaVE_DE/status/1138533316196536320) einen Verstoß gegen das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, § 132 des Strafgesetzbuches (Amtsanmaßung) oder andere einschlägige Regelungen?