Anerkennung von Opfern nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis zu welchem genauen Termin (Stichtag) wird das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den bereits am 13. Februar 2020 gefassten Beschluss des Deutschen Bundestages (Anerkennung der von den Nationalsozialisten als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" Verfolgten, Bundestagsdrucksache 19/14342, III, Ziff. 9) umsetzen, und diese Verfolgtengruppen explizit (wörtlich) in die nicht abschließende Aufzählung der Leistungsempfänger gemäß § 1 Satz 2 der Härterichtlinien des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) mit aufnehmen?