Anerkennung von Kriegsdienstverweigerungen erleichtern
Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes in der aktuellen Wahlperiode: Ablösung der bislang geltenden Begründungspflicht für Antragsteller bei der Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissengründen durch Vorlage der einfachen Willenserklärung in Schriftform oder zur Niederschrift