Anerkennung von Kosten des privaten Lebensunterhalts bei der Überbrückungshilfe III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, bei der Überbrückungshilfe III für von Corona betroffene Unternehmen auch die anfallenden Mieten bzw. Aufwendungen für eine geschäftlich selbst genutzte Mieteinheit innerhalb der eigenen Immobilie als förderfähige Fixkosten anzuerkennen?