Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit bzw. Arbeitsunfall
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingerichtete Arbeitsgruppe (vgl. Bundestagsdrucksache 19/24982) festgestellt, auch für andere Berufszweige, wie "im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium" (vgl. Berufskrankheitenliste Nr. 3101), dass eine Anerkennung von COVID-19 (Corona) als Berufskrankheit möglich ist, und werden nun auch Corona-Erkrankungen für Beschäftigte in Erziehungsberufen als Berufskrankheit anerkannt, die durchschnittlich die höchste Anzahl an Arbeitsunfähigkeitstagen auf Grund einer Corona-Diagnose aufweisen (vgl. Analyse AOK: www.aok.de/fk/aktuelles/erzieherbesonders-oft-wegen-covid-19-krankgeschrie ben/; bitte jeweils begründen)? <br /> <br /> Was unternimmt die Bundesregierung, um Beschäftigte, die sich bei oder auf dem Weg zur Arbeit mit Corona infizieren, über ihr Recht aufzuklären, eine Entschädigung durch die gesetzliche Unfallversicherung zu beantragen, vor dem Hintergrund der Aussagen des Deutschen Gewerkschaftsbunds – DGB (vgl. www.dgb.de/themen/++co++4a38ec78-3df7-11eb-8d02-001a4a160123), wonach es wichtig sei, Corona-Infektionen bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden, da die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der anstehenden Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation übernehme, bei geminderter Erwerbsfähigkeit, beispielsweise durch schwere Verläufe oder Spätfolgen, ggf. auch eine Rente bezahle – im Todesfall auch für Hinterbliebene, sowie die Leistungen zur Rehabilitation bei der gesetzlichen Unfallversicherung umfangreicher als die der gesetzlichen Krankenversicherung seien, insbesondere in Hinblick auf finanzielle Entschädigungsleistungen (bitte begründen)? <br /> <br /> Wie viele Anzeigen auf Anerkennung einer SARS-CoV-2-Erkrankung ("Corona") als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der CoronaPandemie bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt (bitte gesondert für Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle darstellen sowie einzeln ausweisen für alle neun Berufsgenossenschaften und gesammelt für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)? <br /> <br /> In wie vielen Fällen wurde seit Beginn der Corona-Pandemie nach Kenntnis der Bundesregierung eine SARS-CoV-2-Erkrankung ("Corona") von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt (bitte gesondert für Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle darstellen sowie einzeln ausweisen für alle neun Berufsgenossenschaften und gesammelt für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)?