Anerkennung von Berufskrankheiten bei Beschäftigten in der Branche Seeschifffahrt durch den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern für Seeleute arbeitsbedingte Erkrankungen vom zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufskrankheiten anerkannt werden können, insbesondere bei arbeitsbedingten Erkrankungen der Wirbelsäule, bei arbeitsbedingten Erkrankungen im Zusammenhang mit Asbest und arbeitsbedingten Erkrankungen im Zusammenhang mit COVID-19? <br /> <br /> In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Berufskrankheiten von Seeleuten bzw. Beschäftigten in der Branche Seeschifffahrt und Fischerei durch die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) anerkannt, und welches waren die häufigsten anerkannten Berufskrankheiten?