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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-288667

Anerkennung ukrainischer Führerscheine

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Umständen müssen Geflüchtete aus der Ukraine mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes bzw. einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung ihren ukrainischen bzw. internationalen (bitte differenzieren) Führerschein umschreiben lassen, um ihn bei einem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt und insbesondere auch zur Erwerbstätigkeit nutzen zu können (bitte differenziert darstellen und dabei auch kenntlich machen, was für nichtukrainische Geflüchtete aus der Ukraine mit temporärem Schutzstatus gilt, gegebenenfalls bezogen auf die wichtigsten Herkunftsländer), und welche diesbezüglichen Erleichterungen plant die Bundesregierung (etwa: Schließung eines Abkommens mit der Ukraine zur gegenseitigen Anerkennung von Fahrerlaubnissen, Ausnahmeregelungen, Verlängerung von Fristen usw.) vor dem Hintergrund, dass eine theoretische und praktische Fahrprüfung in Deutschland mit erheblichen Kosten und großem Zeitaufwand verbunden ist, viele Betroffene ihren Führerschein für eine Erwerbstätigkeit benötigen, die theoretische Prüfung nicht in ukrainischer Sprache erfolgen kann (die praktische Prüfung erfolgt ausschließlich in Deutsch, www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/fuehrerscheinumschreibungfluechtlinge/) und zuletzt 38 Prozent aller theoretischen Prüfungen nicht bestanden wurden (www.kba.de/DE/Statistik/Kraftfahrer/Fahrerlaubnisse/Fahrerlaubnispruefungen/fahrerlaubnispruefungen_ node.html), wobei Geflüchtete aufgrund der besonderen Umstände und Belastungen womöglich häufiger durchfallen werden?