Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikationen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2022/1280 des Europäischen Parlaments und des Rates am 27. Juli 2022, Unternehmen in Deutschland ukrainische Berufskraftfahrer sofort uneingeschränkt nach den Maßgaben der Verordnung beschäftigen, wenn ja, welche konkreten Regelungen sind zu beachten, und wenn nein, welche hierfür nötigen konkretisierenden Regelungen müssen umgesetzt werden (bitte unter Angabe eines Zeitplans antworten)?