Anerkennung intergeschlechtlicher Personen in den Verordnungen über Ausbildungsberufe mit geschlechtsspezifischen Bezeichnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beabsichtigt die Bundesregierung nach der Erweiterung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags um eine dritte Option "divers", die Anerkennung intergeschlechtlicher Personen auch in den Verordnungen über Ausbildungsberufe mit geschlechtsspezifischen Bezeichnungen (z. B. Fachmann/Fachfrau und Kaufmann/Kauffrau) zur Geltung zu bringen, und welche dieser Bezeichnungen gelten nach heutigem Stand für Personen mit dem personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrag "divers" bzw. ohne Angabe?