Anerkennung eingetragener Lebenspartnerschaften nach deutschem Recht in Ländern ohne Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare
Länder ohne Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare und Länder mit Anerkennung einer ausländischen gleichgeschlechtlichen Ehe bzw. mit einer der eingetragenen Partnerschaft vergleichbaren Regelung, dortige Anerkennung der deutschen eingetragenen Partnerschaft und Rechtsfolgen, Ehefähigkeitszeugnisse für verpartnerte Paare betr. Eheschließung im Ausland <br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)