Anerkennung eines multipolaren Rechtsverhältnisses im Atomrecht durch die Fachliteratur
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Fachliteratur ein multipolares Rechtsverhältnis im Atomrecht anerkennt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 19/30118 und z. B. Franßen, Rechtsschutz und Beweislast in multipolaren Rechtsverhältnissen in: Burgi (Hrsg.), 15. Deutsches Atomrechtssymposium, 2019, S. 165 und ff., www.nomos-elibrary.de/10.5771/9783748901372-161/rechtsschutz-und-beweislast-in-multipolaren-rechtsverhaeltnissen), und aus welchem Grund geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einschränkung des rechtlichen Gehörs gegenüber dem klagenden Bürger durch die Einführung des In-Camera-Hauptsacheverfahrens und die damit einhergehende Einschränkung des effektiven Rechtsschutzes seine erhebliche Stärkung durch die Verbesserung der Entscheidungsgrundlage der Gerichte übertrifft (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 19/30118)?