Anerkennung einer im arabischen Ausland begründeten Kafala als Adoption bei einem Vollwaisen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Anerkennung einer Kafala als Adoption bzw. einer nachgeschobenen Adoption in Deutschland nach einer im Ausland begründeten Kafala, wenn das anzunehmende Kind Vollwaise ist und somit keine Herkunftsfamilie mehr existiert und der Herkunftsstaat (z. B. Algerien) bereits gegenüber der deutschen Botschaft erklärt hat, einer Adoption zustimmen zu wollen?</span>