Anerkennung des türkischen Verfassungsreferendums durch die EU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Darstellung der Ergebnisse des informellen Treffens der EU-Außenminister am 28. April 2017 in Valletta, derzufolge die EU das Ergebnis des umstrittenen Verfassungsreferendums in der Türkei "anerkenne" (tagesspiegel.de, 29. April 2017, "EU erkennt Türkei-Referendum an"), und welche Legitimität misst die Bundesregierung der äußerst knappen Mehrheitsentscheidung der türkischen Bevölkerung für den Umbau des Landes zu einem Präsidialsystem bei angesichts der umfassenden Vorwürfe, das Referendum habe weder unter fairen Bedingungen stattgefunden noch internationalen Standards entsprochen (Erklärung der Wahlbeobachtungsdelegationen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa – OSZE – des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte – ODIHR – und der Versammlung des Europarates – PACE)?