Anerkennung der von den Nationalsozialisten als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" Verfolgten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages über den Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/14342 vom 22. Oktober 2019 ergriffen, um die Opfergruppen, die von den Nationalsozialisten "Asoziale" und "Berufsverbrecher" genannt wurden, stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken und ihnen einen angemessenen Platz im staatlichen Erinnern zu verschaffen, indem etwa – wie in diesem Beschluss von der Bundesregierung gefordert – eine modulare Ausstellung, die historische Information und gedenkendes Erinnern zum Schicksal der als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" Verfolgten verbindet und an verschiedenen Orten im Bundesgebiet gezeigt werden soll, beauftragt wird bzw. ein Ausstellungskonzept durch die Stiftung "Denkmal für die ermordeten Juden Europas" in Zusammenarbeit mit der "Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland" erarbeitet wird, und welche Forschungsarbeiten wurden seither vom Bund finanziert, um das Schicksal der von den Nationalsozialisten als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" Verfolgten weiter aufzuarbeiten und die Forschungsergebnisse und Ausstellungsinhalte für pädagogische Zwecke nutzbar zu machen (vgl. dazu die Forderungen des Beschlusses im Antrag auf Bundestagsdrucksache 19/14342)?