Anerkennung der sowjetischen Kriegsgefangenen als NS-Opfer
In Anerkennung der an den sowjetischen Kriegsgefangenen begangenen Verbrechen als nationalsozialistisches Unrecht: Bezeugung von Achtung und Mitgefühl gegenüber den Kriegsgefangenen, ihren Angehörigen und Nachkommen verbunden mit der Bitte um Verzeihung bei den Überlebenden; Begrüßung der Gewährung eines finanziellen Anerkennungsbetrags für das erlittene Unrecht aus Mitteln des Bundeshaushalts