Anerkennung der Opfer von Zwangssterilisierung und "Euthanasie"-Programmen als rassisch Verfolgte des Nationalsozialismus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung vor Ablauf der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages die Opfer von Zwangssterilisierung und "Euthanasie"-Programmen im Nationalsozialismus als rassisch Verfolgte des Nationalsozialismus anerkennen, und wie begründet sie ihre Haltung?