Anerkennung der Natur als Rechtssubjekt durch das Landgericht Erfurt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis von zwei Urteilen des Landgerichts Erfurt, in denen dieses die Natur zum Rechtssubjekt erklärt und ihr eigene Rechte zuerkennt (www.lto.de/recht/hintergruende/h/lg-erfurt-rechte-der-natur-schutzwirkungen-folgen-zivilprozess), und zieht sie hieraus Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln, und wenn ja, welche konkret?<br />