Anerkennung der Gefahren einzelner Anlageformen wie bei börsengehandelten Indexfonds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung bestimmte Anlageformen wie (börsengehandelte) Indexfonds als problematisch an, zum Beispiel wegen der Gefahren, auf die der Finanzstabilitätsrat der G20 hingewiesen hat?