Anerkennung der Führerscheine von Flüchtlingen und Asylbewerbern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung eine gesetzgeberische Initiative für sinnvoll, vorhandene Führerscheine von Flüchtlingen und Asylbewerbern über die im Rahmen einer "Touristenregelung" hinausgehende Sechsmonatsfrist ohne eine nochmalige theoretische und praktische Prüfung dauerhaft anzuerkennen, und welche finanzielle Unterstützung erhalten Flüchtlinge und Asylbewerber für die nach aktueller Gesetzeslage notwendige Führerscheinprüfung?