Anerkennung der Elternschaft von zwei in einer Ehegemeinschaft lebenden Frauen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Findet die Bundesregierung es zumutbar, dass sich sowohl die Geburtsmutter als auch ihre Ehefrau gemäß der aktuellen Rechtslage nach der Geburt ihres Kindes einer Überprüfung durch Jugendamt, Begutachtung durch einen Verfahrensbeistand und gegebenenfalls einer Bewertung durch Gerichte in mehreren Instanzen (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 2. Juli 2019 – 9 UF 208/19) unterziehen müssen, um ihre Elternschaft rechtlich anzuerkennen, und was sind die Ergebnisse des seit der letzten Legislaturperiode andauernden Meinungsbildungsprozesses der Bundesregierung (AFP-Meldung vom 17. Juli 2017 – 141041), die darauf zielen sollten, die angesprochene Rechtslage im Rahmen einer Reform des Abstammungsrechts zu reformieren?