Anerkennung ausländischer Führerscheine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung in Anbetracht des andauernden Personal- und Fachkräftemangels in Deutschland, weitere Staaten in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufzunehmen, um die Anerkennung der jeweiligen ausländischen Führerscheine zu ermöglichen und somit die Eingliederung in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern, falls ja, welche, und falls nein, warum nicht?