Änderungsvorschläge für den Gesetzesentwurf gegen Abmahnmissbrauch und unseriöse Geschäftspraktiken in der Kulturwirtschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Einschätzung des Bundesministeriums der Justiz, der zufolge der Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken mit den Änderungswünschen des Beauftragten für Kultur und Medien „die Abmahnanwälte so kaum noch schrecken“ werde, und teilt er die Einschätzung, dass – sollten diese Änderungsvorschläge aufgenommen werden – das Gesetz keinen wirksamen Beitrag gegen unseriöse Geschäftspraktiken und gegen den Abmahnmissbrauch leisten kann?