Änderungsvorschlag zu Artikel 21 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Änderungsvorschlag des Europäischen Parlaments zur Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare-Energien-Richtlinie) zu Artikel 21 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a, wonach Verbraucher berechtigt sind, ihre Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen selbst zu verbrauchen und Überschüsse auch mittels Strombezugsverträge und untereinander abgeschlossener Stromhandelsverträgen zu verkaufen, ohne diskriminierenden oder unverhältnismäßigen Verfahren und Gebühren unterworfen zu sein, die nicht kostenorientiert sind (vgl. P 8_TA (2018) 0009), und wie wird sich die Bundesregierung im Europäischen Rat zu diesem Änderungsvorschlag positionieren?