Änderungsbedarf beim Kartellrecht im Zuge der Krankenhausreform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung, trotz der kartellrechtlich angedachten Vorgaben im Zusammenhang mit der Nutzung des Transformationsfonds gemäß des § 12b (S. 33 der Kabinettsfassung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes – KHVVG) und gemäß des Artikels 6 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB, S. 62 f. der Kabinettsfassung des KHVVG) des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (siehe www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/K/KHVVG_GE_Kabinett.pdf), einen weitergehenden Änderungsbedarf beim Kartellrecht, damit die mit der Krankenhausreform zu erwartenden – auch trägerübergreifenden – Krankenhausfusionen bzw. -konzentrationen von Standorten auch dann erfolgen können, wenn keine Finanzmittel des Transformationsfonds genutzt werden, und wenn ja, welche konkreten kartellrechtlichen Regelungsvorgaben müssten dafür angepasst werden?