Änderungsbedarf beim Jugendarbeitsschutzgesetz infolge des Koalitionsvertrags
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Inwiefern macht sich die Bundesregierung die Formulierung des Koalitionsvertrages „Ausbildungshemmnisse im Gastgewerbe werden durch ein flexibleres Jugendarbeitsschutzgesetz abgebaut“ (Zeilen 6160 f.) zu Eigen, und welche konkreten Änderungsnotwendigkeiten beim Jugendarbeitsschutzgesetz werden von ihr gesehen?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung Änderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes, die sich auch auf andere Wirtschaftszweige als das Gastgewerbe auswirken, und wenn ja, welche Änderungen sind dies?<br /> <br /> In welcher Form plant die Bundesregierung mögliche Änderungsbedarfe beim Jugendarbeitsschutzgesetz mit den Ländern abzustimmen sowie die Sozialpartner an Beratungen über diese zu beteiligen?<br /> <br /> Inwiefern plant die Bundesregierung Neuregelungen beim Jugendarbeitsschutz im Rahmen der „Initiierung“ eines „Nationalen Aktionsplan[ s] (...), der ein umfassendes Konzept zum Jugendschutz beinhaltet“ (Koalitionsvertrag, Zeile 3147 ff.) zu erörtern?</span>