Änderungsbedarf beim BKA-Gesetz
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Sieht der Bundesminister des Innern – wie er bei der Jahrestagung des Bundeskriminalamtes (BKA) im November 2009 in Wiesbaden erklärte – tatsächlich keinerlei Änderungsbedarf am BKA-Gesetz, und in welchem Verhältnis steht diese Äußerung zu den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag?</span>