Änderungsbedarf bei der Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Alten- und Krankenpflegeberufe im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3c SGB V
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Befürchtung von Experten, dass eine erfolgreiche Erprobung der Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Alten- und Krankenpflegeberufe im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Absatz 3c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) durch zu hohe Zugangsvoraussetzungen bei der Frage der Qualifikation der Pflegekräfte – die ausschließlich durch Ausbildung und nicht durch eine Weiterbildung im Rahmen der Modellvorhaben erfüllbar sind – erschwert oder gar verhindert wird (siehe Ärztezeitung vom 28. Januar 2013 "Stillstand vor den Probeläufen")?<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass gerade erfahrenen Pflegekräften, die vor der Vereinbarung eines Modellvorhabens nach § 63 Absatz 3c SGB V ihre Ausbildung absolviert haben, die Teilnahme an diesen Modellvorhaben erschwert und sogar unmöglich gemacht wird, und plant die Bundesregierung die diesbezüglichen Vorgaben für diese Modellvorhaben zu ändern?