Änderungsbedarf bei der Gesetzesreform der Notfallversorgung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welcher Änderungsbedarf am Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung wurde von Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsministerien der Bundesländer im Rahmen eines Treffens mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums am 14. August 2019 (vgl. www.aerzteblatt.de/nachrichten/105310/Zahl-der-ambulant-behandeltenPatienten-in-Krankenhausnotaufnahmen-sinkt) geäußert, und inwieweit wird die Bundesregierung diese Kritikpunkte im weiteren Bearbeitungsprozess des Gesetzentwurfs berücksichtigen?