Änderungsbedarf bei der Aufgliederung der jährlichen Statistik des Bundesjustizamtes zur Telekommunikationsüberwachung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum differenziert die seitens des Bundesamtes für Justiz geführte jährliche Statistik zur Telekommunikationsüberwachung nur danach, wie viele Verkehrsdatenabfragen bundesländerweise durchgeführt werden, nicht aber danach, ob es sich dabei um individualisierte oder nichtindividualisierte Abfragen handelt, und inwieweit sieht die Bundesregierung hier Änderungsbedarf?