Änderungsbedarf bei der Anrechnung einer NVA-Unfallrente beim Bezug von Altersrente
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird sich die Bundesregierung zum gleichgelagerten Problem der Anrechnung einer NVA-Unfallrente (NVA: Nationale Volksarmee) beim Bezug von Altersrente verhalten, zu dem am 2. Dezember 2010 zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/3217 alle Fraktionen die Notwendigkeit einer Lösung deutlich gemacht haben?