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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-20132

Änderungsbedarf bei den Übergangsvorschriften im Reformgesetz zum Versicherungsvertragsrecht 2008

Stage otherUpdated 4mo ago

<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf bei den Übergangsvorschriften im Reformgesetz zum Versicherungsvertragsrecht 2008 (VVG n. F.), weil sich Auslegungsprobleme zum Gerichtsstand des Versicherungsnehmers nach § 215 VVG n. F. auch nach dem 1. Januar 2009 fortsetzen werden, da noch auf Jahrzehnte hinaus neue Prozesse zu bearbeiten sein werden, welche vor dem 1. Januar 2008 eingetretene Versicherungsfälle betreffen, so dass nach einer weithin vertretenen Rechtsmeinung für diese Fälle dauerhaft § 48a VVG a. F. (Fassung bis 31. Dezember 2007) als Übergangsrecht gelten soll (so die Entscheidungsanmerkung zum anders lautenden Beschluss des OLG Saarbrücken vom 23. September 2008, &bdquo;Recht und Schaden&ldquo; 2009, S. 102 bis 105 mit zahlreichen Nachweisen), obwohl solche Fälle zum Beispiel bei der Rechtsschutzversicherung nicht ungewöhnlich sind (siehe nur den Fall des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 25. Januar 2006, Aktenzeichen IV ZR 207/04), und wenn nein, wie begründet sie ihre Auffassung?</span>