Änderungsbedarf bei den Regelungen für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Luftfahrzeugen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, die derzeit allgemein gültigen Regelungen für die Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK), nach der diese grundsätzlich von der technischen Ausstattung von Luftfahrzeugen unabhängig sein müssen (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, Anhang 6), zu überarbeiten, um eine Transponderlösung zu ermöglichen, und wie konnten aus Sicht der Bundesregierung die Vorbehalte gegen die Transponderlösung von den zuständigen Fachbehörden (vgl. Bundestagsdrucksache 17/7579, Antworten zu den Fragen 16 und 27) ausgeräumt werden?