Änderungsbedarf bei den Regeln zur Fahrradbeleuchtung, insbesondere bei Rennrädern
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die in § 67 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) festgelegte Regelung, dass alle Fahrräder im Straßenverkehr mit einem Dynamo zur Beleuchtung ausgestattet sein müssen, obwohl diese häufig störanfällig sind und sehr zuverlässige akkubetriebene Lichtanlagen existieren, inzwischen ein Anachronismus ist und geändert werden sollte, und wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Mit welcher Begründung dürfen Fahrradfahrer Rennräder im Straßenverkehr nutzen, auch wenn sie keine durch einen Dynamo betriebene Beleuchtung haben, sofern sie leichter als 11 kg sind, und worauf beruht der Grenzwert von 11 kg?</span>