Änderungsbedarf bei § 21e Abs. 9 GVG zur digitalen Einsichtnahme in Geschäftsverteilungspläne von Gerichten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit zur Änderung von § 21e Absatz 9 des Gerichtsverfassungsgesetzes, um zur Einsichtnahme in den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts den Gang in die Geschäftsstelle entbehrlich zu machen (vgl. Bundestagsdrucksache 21/15)?