Änderungsbedarf bei § 2 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes aufgrund vorliegender Erfahrungen und des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche konkreten Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Brief des jetzigen Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und ehemaligen Bundesministers des Innern, Rudolf Seiters, an den jetzigen Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble, mit dem dieser zum einen aufgrund der Erfahrungen des DRK mit der Neuregelung von Sprachnachweisen vor der Einreise im Rahmen des Ehegattennachzugs eine Ausnahme- bzw. Härtefallregelung bzw. sogar deren Rückgängigmachung und zum anderen infolge des Grundsatzurteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Bemessung des Lebensunterhalts nach § 2 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), mit dem der Familiennachzug ebenfalls erschwert wird, dringend eine gesetzliche Änderung des § 2 Abs. 3 AufenthG zur „aufenthaltsunschädlichen“ Berücksichtigung der Freibetragsregelungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) fordert?</span>