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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-75879

Änderungen zur Unzulässigkeit von Asylanträgen im Entwurf eines Integrationsgesetzes

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit ist die Begründung zu Nummer 7 des Artikels 6 des Entwurfs eines Integrationsgesetzes zutreffend, dass die Änderungen zur Unzulässigkeit bzw. Unbeachtlichkeit von Asylanträgen nur &quot;zur besseren Übersichtlichkeit und Vereinfachung&quot; erfolgten, vor dem Hintergrund, dass die geplante Streichung der bisherigen Regelung in § 29 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) eine deutliche materielle Verschlechterung für die betroffene Personengruppe bedeuten kann, weil so nicht mehr sicher ist, dass spätestens nach Ablauf von drei Monaten ein Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden muss (bitte detailliert antworten; siehe auch die Kritik von PRO ASYL e. V. und des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Presseerklärungen vom 3. Juni 2016 bzw. 1. Juni 2016), und inwieweit wird die Bundesregierung entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf unterstützen, um sicherzustellen, dass es diesbezüglich zu keiner inhaltlichen Verschärfung für die Betroffenen kommt, die nach der zitierten Gesetzesbegründung von der Bundesregierung nicht beabsichtigt ist (bitte ausführen)?