Änderungen von Artikel 21 des Entwurfs der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sie, wie im "DER TAGESSPIEGEL"-Background vom 20. Juni 2018 gemeldet, nachträgliche Änderungen an dem im Trilogverfahren geeinten Entwurf der Erneuerbare-Energien-Richtlinie in Bezug auf Artikel 21 zur Bürgerenergie erreichen will, und wenn ja, mit welcher Zielrichtung?