Änderungen im SGB II zu Ersatzansprüchen aufgrund sozialwidrigen Verhaltens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Veränderungen ergeben sich gegenüber der bisherigen Gesetzeslage im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch bei den Ersatzansprüchen aufgrund sogenannten sozialwidrigen Verhaltens gemäß den am 3. Februar 2016 im Bundeskabinett beschlossenen Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch hinsichtlich der Begründung des Ersatzanspruchs, der Aufrechnung mit erfolgenden Leistungen, der Dauer der Aufrechnung und der Geltendmachung (bitte vergleichende Darstellung zu bisher geltenden Bestimmungen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch)?