Änderungen im deutschen Luftverkehrsrecht aufgrund des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Europäische Kommission im Rahmen des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens von der Bundesregierung verlangt, "dass Deutschland sein Luftverkehrsrecht an die EU-Gesetzgebung anpasst und die Planung von Flugrouten vollständig in die Umweltverträglichkeitsprüfung einbezieht" (Pressemitteilung der EU-Kommission vom 31. Mai 2013, http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11426_de.htm; bitte begründen), und in welchem Stadium befindet sich das Vertragsverletzungsverfahren aktuell?<br /> <br /> Welche Konsultationen hat es seitens der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission hinsichtlich dieses Vertragsverletzungsverfahrens gegeben, und inwieweit wurde der Artikel 1 des Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Bundesratsdrucksache 439/15) mit der Europäischen Kommission abgestimmt?