Änderungen im 21. BAföG-Bericht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum und auf wessen Betreiben hat die Bundesregierung den 21. BAföG-Bericht gegenüber dem ersten Entwurf verändert, in dessen Ursprungsfassung stand, „dass eine Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie der Höchstbeträge bei den Sozialpauschalen notwendig wird“, während in der vom Kabinett verabschiedeten Fassung steht, „dass eine mögliche Neufestlegung der Bedarfssätze und Freibeträge sowie der Höchstbeträge bei den Sozialpauschalen eine Aufgabe der künftigen Bundesregierung ist“ (siehe SPIEGEL ONLINE vom 13. Dezember 2017, „Bundesregierung schiebt Bafög-Erhöhung auf“)?