Änderungen durch die Einführung des Einfuhrkontrollsystems "ICS2" des Zolls
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche technischen und organisatorischen Änderungen ergeben sich für deutsche Behörden mit dem Plan für das Einfuhrkontrollsystem (ICS2) des Zolls, das im Dezember 2017 von der Europäischen Union beschlossen wurde und als „EU Advance Cargo Information System“ Frachtdaten im Luft-, See-, Schienen- und Straßenverkehr zentral statt früher dezentral speichern soll (Ratsdok. 5574/19), und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, mit welchen europäischen oder nationalen Informationssystemen das ICS2 zukünftig interoperabel sein soll?