Änderungen des Antidiskriminierungsgesetzes aufgrund der Evaluation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung die Ergebnisse der Evaluation der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die bereits am 9. August 2016 veröffentlicht wurden, durch Änderungen am Antidiskriminierungsgesetz umsetzen, und welche der sechs in der Evaluation genannten Vorschläge zur Reform des Antidiskriminierungsgesetzes – die Verlängerung der Beschwerdefrist, die Schaffung eines Klagerechts für Antidiskriminierungsverbände, die Stärkung des Schutzes vor sexueller Belästigung, die Stärkung von Barrierefreiheit, der Schutz vor Fremdpersonaleinsatz und die Konkretisierung bestehender Regelungen in Bezug auf Dritte im Arbeits- und Zivilrecht – wird die Bundesregierung dabei angehen?