Änderungen der Handlungsempfehlungen zur Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern müssten nach Ansicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 25. März 2022 (Az. 4 K 476/21.MZ), wonach zur Identitätsklärung eines somalischen Einbürgerungsbewerbers die eidesstattliche Versicherung eines nicht in Deutschland lebenden Angehörigen ohne dessen persönliche Anhörung als ausreichend erachtet wurde, Änderungen an der von einer BundLänder-Arbeitsgruppe erarbeiteten "Handlungsempfehlung zur Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren" vorgenommen werden, und bei welchen anderen Staatsangehörigen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung ähnlich gelagerte Probleme bei der Identitätsfeststellung im Einbürgerungsverfahren oder in anderen behördlichen Verfahren, weil Identitätspapiere des jeweiligen Landes in Deutschland nicht anerkannt werden?