Änderungen der EU-Verträge im Zusammenhang mit den diskutierten Wettbewerbspakten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Rechtsauffassung, dass die geplanten Änderungen der EUVerträge im Zusammenhang mit den diskutierten Wettbewerbspakten nicht im vereinfachten Änderungsverfahren (Artikel 48 Absatz 6 des Vertrages über die Europäische Union) vorgenommen werden können, da sie zu einer Ausdehnung der der Union übertragenen Zuständigkeiten führen (http://blog.arbeit-wirtschaft. at/marktkonform-statt-rechtskonform-merkelserneuerter-versuch-zur-neoliberalen-dressureuropas-durch-wettbewerbspakte/), und inwiefern wird die Bundesregierung gemäß dem ordentlichen Änderungsverfahren dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen, die dann auch den nationalen Parlamenten zur Kenntnis gebracht werden müssten?