Änderungen der Einkommensanrechnung für Leistungsberechtigte nach dem neugefassten SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt sich die Anrechnung von Einkommen bei Leistungsberechtigten nach dem neu geregelten Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ohne Erwerbseinkommen, die steuerfreies Einkommen nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b des Einkommensteuergesetzes haben dar, und wie hat sich durch die Neuregelung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch diese Anrechnung gegenüber der bisherigen Regelung verändert (bitte mit aussagekräftigen Beispielrechnungen für die neue und die alte Regelung angeben)?