Änderungen der Asylentscheidungspraxis im BAMF in Bezug auf bestimmte Herkunftsländer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche relevanten internen Änderungen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gab es in diesem Jahr für die Asylentscheidungspraxis in Bezug auf die Herkunftsländer Syrien, Irak, Iran, Afghanistan, Eritrea, Türkei, Nigeria und Somalia (bitte mit Datum auflisten und darlegen), und wie wurden die Asylanträge eritreischer Asylsuchender im ersten Quartal 2019 beschieden (bitte nach Monaten aufschlüsseln und zwischen Asylberechtigung, Status nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiärem Schutzstatus, nationalem Abschiebungsschutz, Ablehnung und Ablehnung als unzulässig differenzieren)?