Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung infolge des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20, wonach Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank mittels einer Zustimmungsfiktion im Falle einer fehlenden fristgerechten Ablehnung nicht wirksam sind, eine Änderung der geltenden Rechtslage, und wenn ja, bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, dafür einen eigenen Regelungsvorschlag zu unterbreiten?