Änderungen beim Asylbewerberleistungsgesetz aufgrund europarechtlicher Vorgaben
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes plant die Bundesregierung aufgrund europarechtlicher Vorgaben, insbesondere da die Richtlinie über Aufnahmebedingungen (Richtlinie 2003/9/EG) in Deutschland unzureichend umgesetzt worden ist und für Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die Opfer von Folter, Vergewaltigung oder anderen schweren Gewalttaten aus Artikel 20 der Richtlinie 2003/9/EG die Verpflichtung entsteht, diesen Hilfebedürftigen die bedarfsabhängige – also auch psychologische – Behandlung zukommen zu lassen?