Änderungen bei Geldtransfers an Familien und Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen durch die Einführung der Kindergrundsicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Höhe und wodurch werden sich die Geldtransfers an Familien durch die Einführung einer Kindergrundsicherung gemäß dem Gesetzentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung im Vergleich zum derzeitigen Status quo verändern (bitte jeweils nach Alter des Kindes, Familienform, Bürgergeldbezug, Kinderzuschlagsbezug und Wohngeldbezug aufschlüsseln)?<br /> <br /> Wieso antwortet die Bundesregierung wiederholt nicht auf die Frage, ob der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Kindergrundsicherung für 15-, 16- und 17-jährige Erwerbsfähige, welche Kindergrundsicherung beziehen, im Bereich der aktiven Integration in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt weiterhin Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen vorsieht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 88 auf Bundestagsdrucksache 20/9074 sowie Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 103 auf Bundestagdrucksache 20/8804), und wer wird nach der Einführung der Kindergrundsicherung für die Ausbildungs-/Arbeitsmarktintegration sowie die Leistungsgewährung für 15-, 16- und 17-jährige Erwerbsfähige in der Kindergrundsicherung zuständig sein?